Notiz an mich: Verbandskasten checken

Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Mit dem passenden Equipment können wir als Ersthelfer Leben retten. Dabei spielt der Verbandskasten im Auto eine zentrale Rolle. Wir erinnern Sie, worauf es künftig ankommt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt bundesweit große Bereiche unseres Straßenverkehrs. Mit jeder neuen Änderung wird die StVZO besser an aktuelle Entwicklungen angepasst. So wird es auch 2022 geschehen: Im Laufe des Jahres soll es laut Experten eine neue Vorschrift zum Verbandskasten geben. Diesen mitzuführen, ist Pflicht. Dabei sollte er der DIN-Norm Nr. 13164 entsprechen und das Haltbarkeitsdatum nicht überschreiten. Ansonsten drohen Bußgelder und eine unnötige Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall.

Das ist neu

Mit dem Verbandskasten kann der Verkehrsteilnehmer als Ersthelfer am Unfallort Hilfe leisten. Da hier naher Körperkontakt nötig ist, sind OP-Handschuhe fester Bestandteil des Sets. Mit den neuen StVZO-Änderungen, die zum Ende des Jahres erwartet wird, sollen auch Mund-Nase-Bedeckungen mitgeführt werden. Diese bei der Ersthilfe zu tragen, kann Ansteckungen mit dem Corona-Virus und anderen Erkrankungen verhindern. Auch sinkt so die Hemmschwelle, als Ersthelfer einzutreten. Ob OP-Masken genügen oder FFP2-Masken Vorschrift werden, ist noch unklar. Auch wie viele Masken künftig an Bord sein müssen, wird noch entschieden.

Bitte merken

Zusätzlich zu Warndreieck und Warnweste sollten Sie also zur Sicherheit aller an den Verbandskasten in Ihrem Fahrzeug denken. Obwohl es noch nicht Pflicht ist: Erweitern Sie Ihren Verbandskasten einfach schon jetzt um die nützliche Schutzmaske. Im Ernstfall werden Sie dankbar sein.

Wir wünschen allzeit gute Fahrt.

Ihr Team der Nachtwerkstatt


Ihr Auto streikt? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

0621 / 324 912 55

0621 / 324 912 55