Automobile Kulturgüter – Was Sie über das H-Kennzeichen wissen müssen

Oldtimer begeistern uns durch ihr zeitloses Design und eine Technik, die auf das Wesentliche reduziert ist. Ob Bastler, Sammler oder Investor – der Lieblingsbuchstabe eines jeden Oldtimerfans ist wohl das „H“. Das begehrte „H-Kennzeichen“ wird nur historischen Fahrzeugen verliehen, die in einem erhaltenswerten, originalen Zustand sind. Das „H“ verschafft dem Fahrzeughalter Steuervorteile und dem Klassiker einen symbolischen Wert. Wir zeigen auf, warum der H-Status so begehrenswert ist und welche Kriterien der Klassiker erfüllen muss, um als Kulturgut zu gelten.

Zum Schutze der Automobilkultur

Seit 1997 haben Oldtimerfans die Möglichkeit für ihren Klassiker das H-Kennzeichen zu beantragen. Hintergrund dieses Sonderkennzeichens ist es, das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut zu erhalten. Viele der Klassiker gelten schließlich als wahre Meilensteine der Automobilindustrie. Für den Fahrzeughalter hält der Klassiker-Status eine Reihe von Vorteilen bereit. Zunächst einmal gewinnt das Auto durch die H-Zulassung stark an Wert, was besonders Sammler und Investoren aufhorchen lässt. Weiterhin sinken Versicherungs- und Steuerbeiträge. Der Steuersatz berechnet sich bei Oldtimern nicht länger aus Abgaswerten und Hubraum, sondern beträgt pauschal 191,73 Euro für ein Jahr.
In Zeiten von Abgasdebatten und Dieselskandalen ist der wohl größte Anreiz die Befreiung von der Feinstaubplakette. Weil historische Motoren die strengen Abgaswerte nicht einhalten können, ist es häufig nicht gestattet, innerstädtische Gebiete zu befahren. Mit dem H-Kennzeichen ist das problemlos möglich. Schwierig ist es jedoch, überhaupt erst an das „H“ zu kommen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass in einem Gutachten zunächst der Zustand des Fahrzeugs festgehalten wird. Der Prüfingenieur sucht bei der Begutachtung nach technischen und optischen Mängeln. Als Richtwert gilt die Zustandsnote 3. Ist der Zustand schlechter, sinken die Chancen als „historisches Kulturgut“ eingestuft zu werden. Grundsätzlich sollten Sie schon vor dem Besuch der Prüfgesellschaft dafür sorgen, dass Ihr Fahrzeug einen erhaltenswerten Eindruck macht.

Pressereif oder reif für die Presse?

Als Zeitzeugen aus längst vergangenen Jahrzehnten, ziehen Oldtimer auf deutschen Straßen bewundernde Blicke auf sich. Trägt der Wagen das „H“ im Kennzeichen, sieht man auch gerne über Gebrauchsspuren und die altersgemäße Patina hinweg. Betagten Autos mit schwerwiegenden sicherheitstechnischen Mängeln wird der Kultstatus jedoch gar nicht erst verliehen. Folgende Checkliste zeigt auf, worauf Prüfingenieure bei der Untersuchung achten:
Alter: Der Tag der Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre vergangen sein
HU: Rasselt das Fahrzeug durch die Hauptuntersuchung, bekommt es auch kein H-Kennzeichen.
Tuning: Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurden, gehen in der Regel als „dem Zeitgeist entsprechend“ durch.
Zustand: Kleine Beulen und Lackkratzer gelten als unvermeidbare Gebrauchsspuren. Autos mit großflächigen Durchrostungen wird das „H“ jedoch nicht verliehen.

Stuft das Gutachten des Prüfingenieurs den Klassiker als einen Teil historischen Kulturguts ein, folgt ein Besuch bei der Zulassungsstelle. Mit diesem Gutachten, der Deckungszusage der Versicherung und allen weiteren nötigen Papieren wenden Sie sich hier an den zuständigen Sachbearbeiter. Nun bleibt eine Frage offen: Für welches Kennzeichen entscheiden Sie sich? Gegen eine gewisse Bearbeitungsgebühr haben Sie die Möglichkeit das moderne Euro-Kennzeichen gegen das beliebtere DIN-Kennzeichen aus früherer Zeit einzutauschen. Ist die Entscheidung gefallen, kann die erste Sonntagsfahrt auch schon starten.

Gut zu wissen: Sie wollen Ihren Wagen vor Streusalz und Schneematsch bewahren? Seit 2017 ist das „H“ auch für Saisonkennzeichen verfügbar!
Das Team der Nachtwerkstatt Himmele wünscht allzeit gute Fahrt.


Ihr Auto streikt? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

0621 / 324 912 55

0621 / 324 912 55